Änderung des § 26 Abs. 2 MVG

Änderung des § 26 Abs. 2 MVG

Wieder einmal macht die Ev. Kirche was sie will und ignoriert dabei die bundesweite Position der Arbeitnehmervertretungen. Ohne Beteiligung der Synode, der gesetzesgebenden Instanz im kirchlichen Bereich, hat der Rat