Turnusgemäß haben in diesem Frühjahr die Neuwahlen der Mitarbeitendenvertretungen (MAV) stattgefunden. Wir gratulieren allen neu- oder wiedergewählten Kolleginnen und Kollegen zur Wahl! Die neugewählte MAV hat sich konstituiert, einer erfolgreichen
Kurzbericht der Konferenz der Vorsitzenden
Am 02.09.2025 tagte das erste Mal die „Konferenz der Vorsitzenden“ (KdV). Als Fazit stellten die 40 Teilnehmenden fest, dass dieses Format einen wichtigen Austausch ermöglicht und nicht nur wiederholt, sondern
Konferenz der Vorsitzenden am 04. Februar 2026 in Hamm
Nach der ersten „Konferenz der Vorsitzenden“ im September 2025 folgt hier die Einladung zur 2. Konferenz. Die Erkenntnis der ersten Konferenz, dass dieses Format einen wichtigen Austausch ermöglicht und etabliert
Kasseler Erklärung
Unter der Überschrift „Grundrechte und kirchliches Arbeitsrecht – Passt das zusammen?“ diskutierten während der 24. Kasseler Fachtagung Expert:innen aus Arbeitsrecht, Theologie, Sozialwissenschaft und der Praxis aktuelle Entwicklungen und Handlungsspielräume. Die
Kurzbericht der Mitgliederversammlung
Die dritte Mitgliederversammlung der agmav Westfalen-Lippe 2025 fand am fünften November in der alten Hechelei in Bielefeld statt. Knapp 120 MAV-Mitglieder haben sich versammelt, um u.a. über die novellierte Wahlordnung
Neue Wahlordnung zur Wahl der Mitarbeitendenvertretung
Der Rat der EKD in seiner Sitzung am 12.09.2025 die neue Wahlordnung zur Wahl der Mitarbeitendenvertretungen (WO) beschlossen. Das Kirchenamt und einige Diakonischen Werke haben schon entsprechend informiert. Insbesondere ist
Einladung zur Konferenz der Vorsitzenden am 02. September 2025 in Hamm
Um den Auftrag der agmav Westfalen-Lippe, die Kontaktmöglichkeiten der Mitarbeitendenvertretungen untereinander zu ermöglichen und die Struktur der Zusammenarbeit der Mitarbeitendenvertretungen untereinander und mit der agmav Westfalen-Lippe zu besprechen, zielgerichteter angehen
Die agmav Westfalen-Lippe kritisiert die Ev. Kirche in Mitteldeutschland.
Nach dem gescheiterten Versuch der Ev. Kirche von Westfalen und ihrer Diakonie, gerichtlich feststellen zu lassen, dass Mitarbeitende in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen und Unternehmen nicht streiken dürfen, versucht es



